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Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter Als Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesen, sind Sie in der Regel verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser Position wohnen gesetzliche Pflichten und Aufgaben inne. Eine lediglich formale Bestellung eines in der Sache eher passiven Mitarbeiters wird dem nicht gerecht. Mit der Bestellung gehen persönliche Verantwortung, Einarbeitungsaufwand, und Zeitbedarf für das fortlaufende Tagesgeschäft einher.

Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz als externe Datenschutzbeauftragte, mit fachlicher Expertise bezüglich Datenschutz im Gesundheits- und Sozialwesen, aus langjährig gesammelter Praxiserfahrung. Lagern Sie Aufwand und Risiken aus, auf erfahrene Schultern. Profitieren Sie von unserem Fachwissen.


Mit externem Rat Aufwand und Kosten sparen

Wir stellen Ihrer Einrichtung bei Bedarf gerne einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite. Sie sparen so die Kosten für die Ausbildung und laufende Schulung eines internen Datenschutzbeauftragten und bewahren zeitliche Ressourcen.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Auf Ihre Anfrage hin, nehmen wir uns Zeit und schlagen Ihnen zunächst einen Telefontermin vor.

Weiterleitung


Sie werden umgeleitet in das Datenschutzportal, dem neuen Kundenbereich in dem Sie alle bisherigen sowie neuen Informationen und Funktionen finden.


Zum Datenschutzportal