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Datenschutz Schulungen

Datenschutz Schulungen Heute sind Schulungen im Datenschutzrecht eine gesetzliche Vorgabe, nicht lediglich eine Empfehlung.

Nach § 4 g Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BDSG gehört die Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den grundsätzlichen Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz:

„[...] Er (Anmerkung: der Datenschutzbeauftragte) hat insbesondere: ... die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.“

Wir wollen Ihre Mitarbeiter auf persönlicher Ebene erreichen und mit dem Thema Datenschutz sinnvoll und hilfreich in den Berufsalltag hinein wirken.

Schulungen, ob online oder als Veranstaltung, richten wir daher inhaltlich unmittelbar an dem Tätigkeitsfeld Ihrer Einrichtung und den zu schulenden Mitarbeitern aus, wobei wir die Spezialitäten und Gegebenheiten der Einrichtung und des Arbeitsortes berücksichtigen.

Bei Interesse besprechen wir mit Ihnen gerne, unverbindlich den Schulungsbedarf Ihrer Einrichtung. Wir erarbeiten, gemeinsam mit Ihnen, optimale Wege, um Datenschutz zu implementieren und suchen positive Kommunikationsformen mit Ihren Mitarbeitern, um diese nachhaltig zu erreichen.

Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf. Wir stehen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Auf Ihre Anfrage hin, nehmen wir uns Zeit und schlagen Ihnen einen Telefontermin vor.

Weiterleitung


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